SARS-CoV-19, das neuartige Coronavirus, hat unser Leben verändert, vor allem aber unser Denken – bis hin zu einer wachsenden Lust am Verbot, die mich zunehmend irritiert und besorgt. Da ich in Bayern lebe, habe ich das zweifelhafte Privileg, die deutschlandweit drastischsten Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zu erleben.
Eines möchte ich gleich klarstellen: Ich zweifle keineswegs daran, dass wir alle unser soziales Leben deutlich einschränken müssen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist wissenschaftlicher Konsens, es wäre dumm, ihn zu leugnen.
Mir geht es um die Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht wird. Vor allem um die politischen Maßnahmen und die Reaktion der Gesellschaft darauf. Darum, wie schnell gravierende Eingriffe ins ganz private Leben nicht nur geduldet, sondern sogar gefeiert werden, wenn sie als „Schutzmaßnahme“ deklariert sind.
Was jetzt alles geschlossen und verboten ist
Erst wurden Veranstaltungen abgesagt, dann Schulen, Kindergärten, Universitäten, Museen, Theater, Konzertsäle, Turnhallen usw. geschlossen. Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen sind weitgehend verboten. Am 16. März wurde in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen.
Seit dem 18.03.2020 sind Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der Versorgung mit dem täglichen Bedarf dienen, zwangsweise geschlossen. Gastronomiebetriebe bekamen eingeschränkte Öffnungszeiten verordnet, Hoteliers mussten ihre Gäste hinauswerfen, Spielplätze sind gesperrt. Das gilt bundesweit.
Ebenfalls zum 18.03. wurde in der bayerischen Kleinstadt Mitterteich in der Oberpfalz eine Ausgangssperre verhängt. Seit 20.03. bis voraussichtlich 03.04.2020 dürfen bayernweit auch Baumärkte und Friseure nicht mehr öffnen, Gastronomiebetriebe dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen verkaufen.
Nachtrag am 30.03.2020: Alle bayern- und bundesweiten Maßnahmen wurden inzwischen bis 20. April verlängert.
Bayerns Ausgangsbeschränkungen
Für Bayern waren diese bereits einschneidenden Maßnahmen offenbar noch nicht drastisch genug. Nicht nur, dass hier auch die Grenzen zu den Nachbarländern weitgehend geschlossen wurden, die Lust am Verbot geht noch weiter: Vom 20.03. an herrschen zusätzlich „Ausgangsbeschränkungen“ für die gesamte Bevölkerung. Man darf jetzt nur noch die eigene Wohnung verlassen, wenn man „einen triftigen Grund“ hat.
Das heißt: Wenn man zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt geht. Gassigehen mit dem Hund gilt auch als triftiger Grund, ebenso der Spaziergang allein oder mit der eigenen Familie.
Dazu Auszüge aus den FAQ zu den Ausgangsbeschränkungen, die von der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben wurden:
Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen?
Ja, aber nur alleine. Nehmen Sie nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen. Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser. Wenn sie es nicht alleine schaffen, weil sie z. B. gehbehindert oder fortgeschrittenen Alters sind, darf Ihnen jemand beim Einkauf helfen bzw. für Sie einkaufen gehen.
Kann mein Kind alleine zum Bäcker gehen?
Generell sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Kinder so wenig Außenkontakt wie möglich haben. Gehen Sie selbst und schicken Sie nicht ihre Kinder.
Darf ich noch Fahrradfahren, allein im Park joggen oder allein spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren?
Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.
Darf ich Gassigehen mit dem Hund?
Das ist möglich allein oder auch mit anderen Haushaltsangehörigen, sofern keine Gruppe gebildet wird. Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.
Darf ich zu Freunden nach Hause?
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deswegen ist dies leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden.
Das geht zu weit!
Sozialkontakte reduzieren ist ein richtiges Ziel. Dass die Staatsregierung nun aber vorschreiben will, dass Kinder nicht mehr zum Bäcker gehen oder Väter nicht mit einem Kind gemeinsam einkaufen dürfen, ist ein Eingriff ins Privatleben, der dem Staat nicht zusteht. Es ist auch nicht Sache des Staates, zu regeln, wer wen besuchen oder mit wem joggen darf. Das ist unverhältnismäßig.
Im Übrigen ist es Quatsch: Wenn Vater und Kind in einem Haushalt leben, sind entweder beide infiziert oder beide nicht. Wenn der Vater sich beim Einkaufen angesteckt hat, ist es das Kind kurz danach auch und umgekehrt. Wenn eine Familie vier Kinder und einen Hund hat, ist das Gassigehen automatisch mit Gruppenbildung verbunden. (Als Gruppe gilt man ab mehr als fünf Personen.)
Na und? Ist die Infektionsgefahr für andere Spaziergänger etwa geringer, wenn ein Elternteil mit zwei Kindern und das andere mit den übrigen zwei Kindern und dem Hund unterwegs ist? Wenn jemand mit einem Freund joggen geht, der gleichzeitig ein Arbeitskollege ist, den man sowieso täglich sieht?
Das Ganze wird zudem polizeilich kontrolliert. Wer bei unerlaubter Gruppenbildung erwischt wird, muss mit einer Anzeige und einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro rechnen.
Wohlgemerkt: All diese Verbote betreffen Menschen, bei denen keine Infektion nachgewiesen wurde.
Übrigens sind auch Juristen der Meinung, dass so extreme Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten unverhältnismäßig sind. So schreibt die Rechtsprofessorin Andrea Edenharter in einem Blogbeitrag zu der (noch strikteren) Ausgangssperre in Mitterteich:
„Angesichts der Corona-Pandemie neigen Politik und zuständige Behörden dazu, die Freiheitsrechte der Bürger stark einzuschränken. Als Akutmaßnahme gegen die Ausbreitung des Virus mögen bestimmte Maßnahmen wie etwa das Verbot von Versammlungen oder die Schließung von Cafés und Restaurants sowie von Schulen und Kindergärten sinnvoll sein, die aktuelle Lage darf jedoch nicht dazu führen, dass sämtliche Freiheitsrechte mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt werden.“
Bundesweit soll es Stand heute keine Ausgangsbeschränkungen geben, dafür sind zukünftig „Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum“ verboten, sofern es sich nicht um Angehörige einer Familie bzw. desselben Haushalts handelt. Allerdings hat sich inzwischen (30.03.2020) in den einzelnen Bundesländern ein Flickenteppich an Regelungen entwickelt, die unterschiedlich streng sind.
Was diese Verbote epidemiologisch bringen, ist unklar
Wegen der vergleichsweise langen Inkubationszeit dauert es zehn bis 14 Tage, bis man feststellen kann, wie sich die Infektionsrate entwickelt. Laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts steigen die Fallzahlen bereits jetzt langsamer an.
Das heißt: Die Maßnahmen, die bundesweit vor zehn bis 14 Tagen – also ab dem 9. März – getroffen wurden, zeigen erste Wirkungen: Die Veranstaltungsverbote, der Stopp des Tourismus und die freiwillige Einschränkung der Sozialkontakte durch die Bürger selbst und die diversen Maßnahmen der Unternehmen.
Welche Wirkung die Schul- und Geschäftsschließungen haben, kann man heute also schlichtweg noch nicht sagen. Erst recht nicht, was die „Ausgangsbeschränkungen“ bringen werden, die Bayerns starker Mann oben draufgepackt hat. Das gilt genauso für das Saarland und Sachsen, die sich diesen Maßnahmen angeschlossen haben.
Oder, wie Deutschlands derzeit wohl bekanntester Virologe Christian Drosten es formulierte (NDR-Podcast vom 20.03.2020):
„Man kann ja nicht sagen, man macht einfach die Maßnahmen immer strikter, ohne zu wissen, ob das überhaupt noch einen Unterschied bringt oder ob man schon die Durchschlagskraft erreicht hat, die man braucht.“
Woher kommt diese Lust am Verbot in der der Bevölkerung?
Keine Frage: Nicht jeder hat den Ernst der Lage sofort verstanden. Viele Menschen (auch ich) brauchten eine Weile, um sich auf eine weitgehende Veränderung der eigenen Lebensgewohnheiten einzulassen. So waren am zweiten Märzwochenende bei schönstem Wetter noch viele Menschen draußen unterwegs, die Spielplätze, Parks und Biergärten gut gefüllt. Es gab auch „Corona-Partys“ von Jugendlichen. Die waren natürlich ziemlich dämlich.
Spätestens seit der Ansprache der Bundeskanzlerin am 18.03.2020 und auch unter dem Eindruck der schlimmen Bilder aus Italien reduzierten aber sehr viele Menschen ihre Sozialkontakte freiwillig deutlich. Die Schließungen der Schulen, Kindergärten, Geschäfte, Museen usw. waren ebenfalls schon in Kraft. Ebenso die Schutzmaßnahmen in den Unternehmen.
Trotzdem riefen viele Menschen nach einer Verschärfung
Manche bettelten geradezu um weitergehende Verbote, um eine Ausgangssperre und Strafen für alle, die noch in Gruppen draußen sind. Sie posteten Entsprechendes in den sozialen Medien und schrieben auch an die Bayerische Staatsregierung.
Das ist einerseits verständlich. Die Furcht vor dem Virus ist groß und begründet. Harte Maßnahmen versprechen Schutz. Politiker, die sie verhängen, vermitteln ein Gefühl von Sicherheit. Das beruhigt viele Menschen. Unabhängig davon, wie real der vermeintliche Schutz überhaupt ist (siehe die epidemiologische Einschätzung).
Jedenfalls gab der Ministerpräsident diesen Menschen, was sie wollten. Sein Kommentar:
„Für die Vernünftigen ändert sich gar nicht mal so viel, aber für die Unvernünftigen gibt es jetzt ein klares Regelwerk.“
Oberster Maßstab sei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Das heißt übersetzt:
Alle, die nicht auf Anhieb folgsam sind, zwingen wir dazu. Der Gesundheitsschutz steht über allem und ist wichtiger als irgendwelche Grundrechte, etwa das Recht auf Bildung, das Versammlungsrecht, das Recht auf Bewegungsfreiheit und das Recht auf Handlungsfreiheit und freie Berufsausübung, sogar das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das ist ein totalitärer Ansatz. Das ist gefährlich. Wenn heute der Gesundheitsschutz über allem steht, was ist es dann morgen? Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, bevor irgendwelche Freiheiten beschnitten werden. Das sagte übrigens auch Angela Merkel in ihrer Ansprache.
Ja, demokratisches Austarieren dauert länger als totalitäres Durchgreifen, wie es China vorgemacht hat. Aber es wahrt die Rechte des Individuums. Die sollten über allem stehen. Die Verhältnismäßigkeit irgendwelcher Einschränkungen muss gewahrt bleiben.
Noch eine letzte Anmerkung zur neuen Lust am Verbot
Inzwischen wird Markus Söder als Krisenmanager von vielen Menschen geradezu gefeiert.
Das finde ich besonders kurios, weil seine Partei im letzten Wahlkampf gegen Verbote gewettert hatte, die andere – zum Beispiel im Sinne des Klimaschutzes – forderten. So gab es eine eigene Kampagne „Tempolimit? Nein Danke!“
Auf die Frage, warum die CSU jetzt diese Kampagne starte, hieß es beim Faktencheck des Bayerischen Rundfunks aus der CSU-Pressestelle:
„Die Debatte um ein solches Tempolimit ist eine überholte Verbotsdiskussion und eine unnötige Gängelung verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer.“
Und Markus Söder sagte im Wahlkampf im Interview mit t-online über die Grünen:
„Die Grünen sind wieder eine reine Verbotspartei geworden. Sie wollen keine neuen Bundesstraßen bauen, erklären das Auto zum Feind oder wollen Ölheizungen sofort verbieten.“
Der Bürger darf also als Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gegängelt werden. Das würde seine Freiheitsrechte unzulässig beschneiden. Außerdem geht es da nur um Verkehrstote und den Klimaschutz. Dass der Bürger jetzt nicht mehr mit einem Freund zum Joggen gehen oder ein Bier trinken darf, ist aber keine unnötige Gängelung. Es geht ja um die Gesundheit. Sie macht mir Sorgen, diese neue Lust am Verbot …
Nachtrag (25.03.2020)
Einen sehr lesenswerten Beitrag zu diesem Thema hat inzwischen Ilona von wandernd.de veröffentlicht:
In Zeiten von Corona: Die Krise, der starke Mann und die Grundrechte
Nachtrag (30.03.2020)
Die Zahl der Corona-Infizierten steigt (erwartungsgemäß) weiter an, wenn auch langsamer als zuvor. Bundesweit wurden die Beschränkungen bis zum 20.04.2020 verlängert. Ob es danach eine Lockerung geben wird, ist unklar. Die Polizei kontrolliert in Parks, auf Wanderwegen und Berghütten, ob die Kontaktsperren auch eingehalten werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig.
Im Polizeibericht in der Zeitung kann jeder nachlesen, welche gravierenden Vorfälle dazu führen, dass Anzeigen „nötig“ werden: Zum Beispiel, weil ein Jugendlicher in den (gesperrten) Skatepark in Füssen eindrang und dort Klimmzüge machte (allein). Weil zwei Männer sonntags im Auto herumfuhren und keinen triftigen Grund dafür nennen konnten. Weil zwei Personen erwischt wurden, wie sie gemeinsam an einem WLAN-Hotspot im Internet surften (draußen).
Es macht sich eine gewisse Blockwartmentalität breit: Manchmal rufen Anwohner und Nachbarn die Polizei, wenn sie jemandem beim Verstoß gegen die Kontaktsperren beobachten. Häufig regt man sich auf, wenn Autos mit ortsfremden Kennzeichen an Orten parken, wo es schöne Spazierwege gibt. Der Bürgermeister von Tegernsee schrieb einen Brief an die Staatsregierung, dass die Regeln verschärft werden sollten: Sonst könne es passieren, dass Münchner zum Spazierengehen an den Tegernsee fahren. Das sei unerwünscht.
Insgesamt herrscht die öffentliche Meinung vor, alle Maßnahmen seien ausnahmslos alternativlos, denn man wolle ja keine Zustände wie in Italien oder New York haben. Grundrechte seien nun wirklich kein Thema, wo es doch um die Gesundheit geht. Auch die Debatten im Bekanntenkreis werden (so sie überhaupt geführt werden) schärfer: Wer die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit auch nur einzelner Maßnahmen hinterfrage, sei egoistisch, rücksichtlos und unsolidarisch.
Immerhin ist ab und zu auch eine andere, differenzierendere Sichtweise zu hören und zu lesen. Zum Beispiel von Kai Biermann in der ZEIT unter dem Titel Der Rechtsstaat leidet unter Corona:
„Um die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu verhindern, darf der Staat die Grundrechte seiner Bürger einschränken – aber jeder Eingriff muss verhältnismäßig sein. Die Maßnahme muss wirklich dazu dienen, eine Pandemie zu begrenzen und Leben zu retten. Und sie darf nur Menschen betreffen, die eine Gefahr darstellen, statt jeden unterschiedslos einzuschließen. Bei einer Reihe der erlassenen Einschränkungen ist das allerdings zweifelhaft.“
Nachtrag (07.04.2020)
Wir befinden uns in der vierten Woche der Ausgangsbeschränkungen. Die Katastrophe ist in Deutschland bisher ausgeblieben. Das liegt vermutlich am Abstandhalten und an der vergleichsweise guten Krankenhausversorgung. Aber ziemlich sicher nicht an den Ausgangsbeschränkungen. Diese sind nämlich weitgehend sinnlos. Dazu sagte der Virologe Hendrik Streck gestern im Interview mit der ZEIT:
ZEIT ONLINE: Sie haben sich aber noch aus anderen Gründen gegen eine strikte Ausgangssperre ausgesprochen. Warum?
Streeck: Ein Grund ist, dass wir gerade alles tun, was schlecht für unser Immunsystem ist. Wir hängen zu Hause rum und gehen nicht raus in die Sonne. Nur zu viert im Park auf einer Decke zu sitzen, ist schon verboten. Aber auch da schauen wir nicht auf die Fakten. Sars-CoV-2 ist eine Tröpfcheninfektion und keine, die über die Luft übertragen wird.
Dazu passt der Polizeibericht vom vergangenen Wochenende. Mein Favorit war der Fall eines 21-Jährigen, der abends allein (!) in Neugablonz auf einer Bank saß und einen Softdrink konsumierte, wie die Polizei aufmerksam festhielt. Er kassierte dafür ein Bußgeld. Abends allein auf einer Bank sitzen zu wollen, sei kein triftiger Grund, um das Haus zu verlassen. Dass es dabei keinerlei Infektionsrisiko gab, spielt keine Rolle. Dass es damit keinen sachlichen Grund für ein solches Verbot gibt, auch nicht. So funktioniert eben Symbolpolitik: Die Politik zeigt Handlungsstärke, die Polizei Präsenz, die Bürger fühlen sich beschützt. Sie ist derzeit beängstigend mächtig, die Lust am Verbot.
Nachtrag (26.04.2020)
Die Kurve ist flach, die Ansteckungszahlen sind weiter rückläufig, 40 Prozent aller Intensivbetten in den Krankenhäusern stehen leer. Ab morgen dürfen Geschäfte bis 800 qm wieder öffnen, Schüler im Abschlussjahr dürfen wieder in die Schule. Trotzdem steht das öffentliche Leben noch weitgehend still. Wie soll es jetzt weitergehen? Darüber wird immerhin in der Politik, in den Medien und privat diskutiert, was ein deutlicher Fortschritt ist.
Markus Söder beharrt auf einem besonders restriktiven (er würde sagen: vorsichtigen) Kurs. Noch findet das eine Mehrheit richtig. Wer sich für ein Ende der Kontaktsperre ausspricht und wenigstens wieder Tagesausflüge zum Wandern machen will, ohne auf gesperrte Parkplätze zu stoßen, wird schnell mit der Moralkeule geprügelt: Wie kann man nur so egoistisch sein und Ausflüge machen wollen, wo es doch um das LEBEN und die GESUNDHEIT anderer geht? Warum die gefährdet sein sollen, wenn Menschen außerhalb ihres Wohnortes wandern, ist zwar nicht wirklich erklärbar. Außer durch die neue Lust am Verbot, die auch nach fast sechs Wochen Lockdown mächtig ist.
Sehr wohltuend empfand ich da das heutige Interview mit Wolfgang Schäuble im Tagespiegel, in dem der 77-jährige Bundestagspräsident auf zwei elementare Dinge hinwies:
Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.
So ist es: Kein Politiker und keine Schutzmaßnahme kann uns vor dem Tod bewahren. Jeder von uns wird irgendwann sterben. Bis dahin sollte aber jeder möglichst selbstbestimmt leben können. Es ist Zeit, die Verbote zurückzunehmen.
Ganz herzlichen Dank für diesen Beitrag, liebe Barbara. Du schreibst mir aus der Seele. Ganz ehrlich gesagt machen mir die Verbote und die Lust, die viele offenbar daran haben, auch Angst. Was ich außerdem vermisse, ist die Ankündigung einer Ausstiegsstrategie aus den drastischen Maßnahmen, die jetzt gelten.
Hoffen wir das beste und seien wir wachsam.
Herzliche Grüße und bleib gesund
Martina
Liebe Martina, ich bin ja froh, dass ich mit meinem Unbehagen nicht allein bin. Nachdem es bisher nicht einmal gelungen ist, sich bundesweit auf ein einheitliches Vorgehen bei den diversen Einschränkungen und Verboten zu einigen, zweifle ich ebenfalls daran, dass es einen geordneten Rückzug aus all diesen Maßnahmen geben wird. Aber man kann diesen Ausnahmezustand doch nicht so lange andauern lassen, bis eine Impfung auf dem Markt ist …
Ich lese, liebe Barbara, wir haben da einige Überschneidungen in unseren Artikeln. zum Beispiel die Widersprüchlichkeit, wenn man auf das Tempolimit schaut. „Freie Fahrt für freue Bürger“, zitiere ich da nur noch mal wieder.
Schön zu sehen, dass viele Menschen das Ganze kritisch beobachten. Danke
Liebe Ilona, ich bin auch froh, wenn sich die differenzierenden Stimmen bemerkbar machen. Und ich hoffe, dass einige der Maßnahmen, die speziell in Bayern ergriffen wurden sowie die sich daraus ergebenden Anzeigen im Nachgang gerichtlich überprüft werden.