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Vermögenswirksame Leistungen – bitte nehmen Sie das Geldgeschenk an!

Geldgeschenk

Immer wieder wundere ich mich darüber, wie viele Leute sich kein bisschen für Vermögensbildung und Altersvorsorge interessieren. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein besonders krasses Beispiel: Die meisten Menschen, die ich danach frage, wissen nicht, was das ist und erst recht nicht, ob es sie in ihrem Unternehmen gibt. Andere antworten: „Hm, ich glaube schon, dass es die bei uns gibt“. Sie haben aber nie weiter danach gefragt. Wie kann das sein? Und wie ist das bei Ihnen?

Vermögenswirksame Leistungen sind tatsächlich geschenktes Geld

Konkret handelt es sich um Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt und für den Arbeitnehmer anlegt. Es soll dazu dienen, dass die Arbeitnehmer ein (wenigstens kleines) eigenes Vermögen aufbauen können. Die rechtliche Basis dafür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, das bereits 1965 in Kraft getreten ist. Nicht jeder Arbeitgeber zahlt VL, aber viele sind durch einen Tarifvertrag dazu verpflichtet, haben eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen oder sagen die Zahlung im Arbeitsvertrag zu. Danach fragen müssen die Arbeitnehmer aber schon noch selbst. Und sagen, dass sie sie haben wollen.

Wie funktionieren die VL konkret?

Ganz einfach: Der Arbeitnehmer entscheidet sich für ein förderfähiges Finanzprodukt (dazu gleich mehr) und teil dies seinem Arbeitgeber mit. Letzterer zahlt sechs Jahre lang jeden Monat den zugesagten Betrag auf das betreffende Konto ein. Anschließend muss nochmals eine einjährige Sperrfrist eingehalten werden, danach kann der Arbeitnehmer über das angelegte Geld frei verfügen.

Der monatliche VL-Betrag liegt je nach Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro (öffentlicher Dienst) und 40 Euro im Monat. Allerdings gilt er als steuer- und abgabenpflichtiges Einkommen, netto landet also entsprechend weniger auf dem Sparkonto. Je weniger Sie verdienen, umso mehr lohnt sich das Ganze also; aber auch wer gut verdient, sollte Geldgeschenke nicht ausschlagen.

Grundsätzlich sind mehrere Anlageformen möglich, darunter sind die gängigsten ein Bank- oder Aktienfondssparplan, eine betriebliche Altersvorsorge, eine Kapitallebensversicherung, ein Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits. Man kann die VL auch für bereits bestehende (Kredit-)Verträge verwenden.

Noch attraktiver wird die Sache durch die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat

Weil der Staat ja möchte, dass die Bürger privat vorsorgen, legt er bei Fondssparplänen und Bausparverträgen noch ein Sümmchen dazu. Jedenfalls für Arbeitnehmer, die nicht über bestimmten Jahreseinkommensgrenzen liegen. Gemeint ist damit nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Bei Fondssparplänen liegt diese Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Ledige (40.000 Euro für Verheiratete) im Jahr. Die Zulage vom Staat beträgt 20 Prozent der Anlagesumme bis 400 Euro, also 80 Euro.

Bei Bausparverträgen liegen die Einkommensgrenzen bei 17.900 bzw. 35.800 Euro. Die Zulage beträgt dann 9 Prozent von maximal 470 Euro, also 42,30 Euro

Die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst ist übrigens, anders als die Arbeitgeberzahlungen zu den VL, steuerfrei.

Es ist ganz einfach, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen: Sie müssen nur in Ihrer Einkommensteuererklärung „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ ankreuzen. Das war’s schon. Früher musste man auch noch die Anlage „Bescheinigung zu VL“ mit der Steuererklärung einreichen. Für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 01.01.2017 angelegt werden, ist das nicht mehr notwendig, sondern der Anbieter, bei dem das Geld angelegt wird, schickt eine elektronische Bescheinigung direkt an das Finanzamt.

Lohnt sich das? Dazu ein Beispiel:

Meine älteste Tochter befindet sich derzeit in der Ausbildung und verdient daher deutlich unter 20.000 Euro im Jahr. Sie hat gerade ihre Probezeit abgeschlossen und damit Anspruch auf die VL ihres Arbeitgebers; dieser zahlt 26,59 Euro im Monat. (Man fragt sich wirklich, wie die Unternehmen immer auf diese krummen Beträge kommen …)

Sie wird weitere 14 Euro monatlich aus eigener Tasche dazulegen und das Geld in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Dann beträgt die jährliche Anlagesumme

12 x 26,59 Euro vom Arbeitgeber = 319,08 Euro
12 x 20 Euro Eigenanteil = 168 Euro
20 % von 400 Euro = 80 Euro

Das heißt: Auf ihrem Vermögensbildungskonto landen jährlich 567,80 Euro, von denen sie gerade einmal 168 Euro selbst beigesteuert hat. Selbst wenn von den 240 Euro des Arbeitgebers noch die Sozialbeiträge abgezogen werden (Steuern zahlt sie noch keine), ergibt das eine Rendite von über 200 Prozent! Die ist durch keine andere legale Anlageform zu toppen.

Die (hoffentlich) positive Kursentwicklung der Fondsanteile ist da noch gar nicht berücksichtigt. Sollten die Börsenkurse bei Auslaufen der siebenjährigen Frist gerade ungünstig sein, macht das nichts: Man kann einfach abwarten und sie später verkaufen, wenn die Kurse wieder gestiegen sind.

Rein von der Förderung her ist auch ein Bausparvertrag interessant

Dafür kann man nämlich zusätzlich zur Arbeitnehmer-Sparzulage noch die Wohnungsbauprämie beantragen. Für die gelten nochmals andere Einkommensgrenzen – sonst wäre es ja auch zu einfach. Sie beträgt 8,8 Prozent von maximal 512 Euro, also rund 45 Euro. Da ich Bausparverträge aber derzeit grundsätzlich für keine besonders sinnvolle Anlageform halte, rate ich nicht dazu, einen abzuschließen. Auch wenn vermögenswirksame Leistungen geschenktes Geld sind, sollte man die Rendite darauf nicht verschenken …

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2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Schlecht informiert und (noch viel schlimmer !!! – Sehr schlecht informierend !!!) !!!
    Man kann einen Bausparvertrag – staatlich gefördert – ZUSÄTZLICH zu
    einem VL-Sparvertrag abschliessen !
    Das ist ganz wichtig zu wissen für die infrage kommende Klientel – wird aber immer wieder sehr gerne verschwiegen – ob aus Unwissenheit, Ignoranz oder Eigeninteressen….. who knows…!

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    • In diesem Beitrag ging es um VL, bei denen ich von einem Bausparvertrag als Anlage abrate. Natürlich kann man zusätzlich zu einem VL-Fonds-Sparplan einen Bausparvertrag abschließen und für diesen die Wohnungsbauprämie beantragen. Deren Höhe hängt aber von der eigenen Sparleistung ab, zudem ist ein Bausparvertrag per se keine besonders attraktive Anlageform. Außerdem ist man dazu verpflichtet, den Bausparvertrag auch für die eigene Wohnung zu verwenden, andernfalls muss man die Förderung zurückzahlen. Insofern sollte jeder Sparer sich genau überlegen, ob diese Sparform für ihn wirklich sinnvoll ist.

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